Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus

In Deutschland wird das Bauen an vielen Stellen durch zu viele Vorschriften ausgebremst. Gleichzeitig steigen die Kosten immer weiter. Deshalb braucht es neue Schritte.

Heute durfte ich gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unser neues Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E vorstellen – ein wichtiger Schritt, um das Planen und Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Mit dem Gebäudetyp E schaffen wir eine echte Alternative: Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche, setzen auf robuste Materialien, kompakte Grundrisse und verzichten auf überflüssige Standards, die Bauvorhaben unnötig verteuern. Gleichzeitig bleibt die Qualität gesichert, denn weniger ist in diesem Fall wirklich mehr. Die Erfahrungen aus Pilotprojekten zeigen, dass einfachere Lösungen statt komplexer Anlagen Prozesse auch beschleunigen und Kosten senken können. Damit steht der Gebäudetyp E für einfaches, aber qualitätsbewusstes Bauen.

Der Gebäudetyp E wird künftig zivilrechtlich verankert und damit auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Kernstück ist der neue Gebäudetyp-E-Vertrag, der rechtssicher ermöglicht, von bestimmten anerkannten Regeln der Technik abzuweichen, ohne dass dies automatisch als Mangel gilt. Außerdem wollen wir das vorhandene Wissen aus Pilotprojekten bündeln, Best-Practice-Beispiele veröffentlichen und die Anwendung in der Praxis weiter voranbringen.

Für mich ist klar: Wenn wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen, müssen wir anders bauen. Der Gebäudetyp E bietet genau diese Chance und deswegen wollen wir ihn im kommenden Jahr auch rechtssicher verankern.