Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus
Heute habe ich gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig unser neues Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E vorgestellt – ein wichtiger Schritt, um das Planen und Bauen in Deutschland einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen.
Mit dem Gebäudetyp E schaffen wir eine echte Alternative zum heutigen Bauen: Wir konzentrieren uns auf das Wesentliche, setzen auf robuste Materialien, kompakte Grundrisse und verzichten auf überflüssige Standards, die Bauvorhaben unnötig verteuern. Gleichzeitig bleibt die Qualität gesichert – denn weniger ist in diesem Fall wirklich mehr. Die Erfahrungen aus Pilotprojekten zeigen klar, dass einfachere Lösungen wie Fensterlüftung statt komplexer Anlagen oder schlankere Konstruktionen nicht nur ausreichen, sondern Prozesse enorm beschleunigen und Kosten senken können.
Der Gebäudetyp E wird künftig zivilrechtlich verankert und damit auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt. Kernstück ist der neue Gebäudetyp-E-Vertrag, der rechtssicher ermöglicht, von bestimmten anerkannten Regeln der Technik abweichen, ohne dass dies automatisch als Mangel gilt. Außerdem wollen wir das vorhandene Wissen aus Pilotprojekten bündeln, Best-Practice-Beispiele veröffentlichen und die Anwendung in der Praxis weiter voranbringen.
Für mich ist klar: Wenn wir mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen wollen, müssen wir anders bauen. Der Gebäudetyp E bietet genau diese Chance und ist ein wichtiger Schritt von vielen, die noch kommen. Er schafft Freiheit in der Planung, senkt Kosten für alle Beteiligten und ebnet den Weg für mehr schnellen, guten und bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.


