Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommt

In den vergangenen Monaten habe ich das GEG federführend mitverhandelt. Währenddessen habe ich in vielen Gesprächen und auch auf meiner Webseite und Kanälen immer wieder über den Stand des GEGs informiert. Im Gesetzgebungsverfahren war es mir und der SPD-Fraktion wichtig, dass wir einen pragmatischen, finanzierbaren Weg finden, den alle mitgehen können und der gleichzeitig erneuerbare Energien in den Mittelpunkt rückt. Hier habe ich nun nochmal die wichtigsten Ergebnisse des GEG zusammengefasst: 

 

Was ist das GEG?
Bis 2045 wollen wir in Deutschland klimaneutral leben. Damit uns das gelingt, setzen wir voll auf erneuerbare Energien (EE) und auf Energieeffizienz. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Gebäudesektor. Dort entsteht ein Großteil der Treibhausgasemissionen, weil in Gebäuden viel mit fossilen Energieträgern geheizt wird. 

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verständigt, durch die wir den Umstieg auf klimaneutrale Heizungen für alle Menschen ermöglichen wollen. Damit sorgen wir für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor und schützen die Menschen vor hohen finanziellen Belastungen.

 

Was ist mit meiner Heizung?
Für die allermeisten von Euch passiert nach Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2024 erstmal nichts. Denn bei bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten muss erst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen, bevor das Gesetz greift. Erst nach Vorlegen der Planungen gilt, dass neu eingebaute Heizungen mindestens zu 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Kaputte Heizungen können übrigens repariert werden und erst, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist, greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Nur in Häusern, die in Neubaugebieten neu errichtet werden, müssen bereits ab 2024 klimafreundliche Heizungen eingebaut werden. Spätestens ab 2045 ist dann aber überall für fossile Brennstoffe Schluss. 

 

Was ist diese kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung legt fest, welche Heizungslösungen in Euer Straße geplant werden und zukünftig möglich sind. Große Städte haben dafür bis Mitte 2026 Zeit, kleinere Kommunen bis Mitte 2028. 

Auf dieser Basis könnt ihr dann aus den vor Ort zur Verfügung stehenden Alternativen die für Euch beste Option wählen, z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Bioenergie, Holz oder Pellets. Ihr entscheidet, welche Heizungslösung am besten zu Euch passt. Hauptsache, sie ist zu mindestens 65 % erneuerbar. 

 

Wie kann ich mir das leisten? 

Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, bekommt 30 % der Investitionskosten als Sockelförderung. Wer ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 40.000 hat, bekommt weitere 30 % Förderung. Wer schnell ist und schon vor 2028 umrüstet, bekommt einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 %. Insgesamt wird die Förderung auf maximal 70 % gedeckelt. Förderfähig sind die Investitionskosten bis zu 30.000 Euro, also beträgt der maximale Zuschuss zu einer neuen Heizung 21.000 Euro

 

Und wie läuft das, wenn ich zur Miete wohne? 
Beim Heizungstausch darf Eure Miete um höchstens 50 cent pro Quadratmeter steigen. Ist das trotzdem nicht zu stemmen, können Härtefälle geltend gemacht werden. Vermieterinnen dürfen diese 50 cent pro Quadratmeter übrigens nur umlegen, wenn sie auch die staatliche Förderung in Anspruch nehmen. So verhindern wir, dass einfach alle Kosten auf die Mieterinnen abgeladen werden. 

Was bedeutet das GEG für mich? Unter folgendem Link könnt Ihr mit Hilfe eines Chatbots die Auswirkungen des GEG für Euch individuell nachvollziehen:  https://www.spd.de/waermewende