Weg frei für Begrenzung des Bundestages durch neues Wahlrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Wahlrechtsreform in ihrer jetzigen Form im Kern bestätigt. Es zeigt, dass der Bundestag in der Lage ist, auch “an die eigenen Privilegien zu gehen”, denn im Ergebnis wird es weniger Abgeordnete geben von allen Parteien. Das war über Jahrzehnte mit der CDU/CSU nicht möglich, die sich jeder Reform verweigert haben, von der sie nicht profitiert hätten. Wer unsere Demokratie reformieren will, der muss auch bereit sein, bei sich selbst anzufangen. Das haben wir geschafft als Ampel!

 

Kern der Reform ist die Begrenzung des Deutschen Bundestags auf 630 Bundestagsabgeordnete, um seine Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Der Bundestag ist mit derzeit 734 Abgeordneten das zweitgrößte Parlament der Welt und das größte frei gewählte. Vorher hätte der Bundestag durch das komplizierte Zusammenspiel von Erst- und Zweitstimmen in einigen Konstellationen durch Überhang- und Ausgleichsmandate um mehrere Hundert weitere Abgeordnete anwachsen können. Das ist damit unterbunden. Das Urteil hat auch die so genannte Grundmandatsklausel verankert, also die Tatsache, dass kleine Parteien (z. B. CSU und Linke) nach Gewinn von drei Direktmandaten weiterhin berücksichtigt sind. Darauf gab es unterschiedliche Perspektiven und mit dem Urteil sind die Zweifel ausgeräumt.

 

Ich finde, wir haben hier einen sinnvollen Kompromiss gefunden, um das Anwachsen zu begrenzen und eine Größe festzulegen. Das Urteil bedeutet, dass wir nun Rechtssicherheit haben. Gerade mit Blick auf Auseinandersetzungen in anderen Demokratien in vielen westlichen Ländern ist das nicht zu unterschätzen und deswegen freut mich dies besonders.