Beschlossene Sache: 34 Tage Homeoffice für Luxemburg-Pendler!
Trier/Berlin – Wichtige Nachrichten für die Grenzpendlerinnen und Grenzpendler, die in der Region Trier wohnen, aber in Luxemburg arbeiten: Die bestehende Homeoffice-Regel des Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg wurde überarbeitet, sodass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab dem Jahr 2024 34 Homeoffice-Tage pro Jahr zustehen sollen.
Dazu erklärt Verena Hubertz (SPD), Bundestagsabgeordnete für Trier & Trier-Saarburg: “Ein guter und überfälliger Schritt für 30.000 Menschen in unserer Region! Jeder zusätzliche Homeoffice-Tag, den das Gesetz ermöglicht, ist ein Gewinn. Nicht nur, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel Zeit sparen, auch die Umwelt profitiert vom so spürbar niedrigeren Verkehrsaufkommen.”
Lena Werner (SPD), Bundestagsabgeordnete für den Eifelkreis Bitburg-Prüm, die Vulkaneifel und Bernkastel-Wittlich ergänzt: “Ich freue mich sehr, dass es nun zu einer Einigung gekommen ist, die für viele Menschen in unserer Region eine echte Verbesserung ihres Arbeitsalltags bedeutet. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Arbeitswelt auch für Grenzpendlerinnen und -pendler stark verändert, sie ist vor allem digitaler geworden. Daher war es absolut richtig, mit den gewonnenen Erfahrungen der Pandemie auch die Homeoffice-Regelung beider Länder anzupassen und pragmatischer zu gestalten.”
Ein Blick zurück: Die bisher bestehende 19-Tage-Regel, die während der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde, trat im vergangenen Sommer wieder in Kraft, stieß nun jedoch in einer durch die Corona-Einschränkungen schlagartig digitaler gewordenen Arbeitswelt auf Widerstand. Mit dem Ziel, das Bestandsabkommen in die neue Zeit zu heben, begannen so im November des letzten Jahres die Gespräche zwischen dem Bundesfinanzministerium in Berlin und den luxemburgischen Vertreterinnen und Vertretern.
Diese Verhandlungen kamen nun erfolgreich zu einem Ende: Allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollen ab dem 01. Januar 34 Tage Homeoffice zustehen, ohne das erzielte Einkommen zusätzlich auch in Deutschland versteuern zu müssen. Die beiden Bundestagsabgeordneten hatten sich immer wieder für ein erfolgreiches Abschließen der Verhandlungen stark gemacht. Nun wurde das Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen Deutschland und Luxemburg offiziell unterzeichnet.
Mit Blick in die Zukunft sagt Verena Hubertz: “Die neue Regelung ist für mich zwar ein gutes Etappenziel, aber kein Schlusspunkt. Perspektivisch wünsche ich mir eine 46-Tage-Regel in Kombination mit einer Ausgleichszahlung von luxemburgischer Seite. Arbeit aus dem Homeoffice ist spätestens seit der Pandemie völlige Normalität und wem es möglich ist, der oder die sollte mindestens einen Tag in der Woche auch vom heimischen Schreibtisch aus arbeiten können.”
Und Lena Werner ergänzt: “Ausgleichszahlungen von luxemburgischer Seite, die in den grenznahen Kommunen ankommen, sind enorm wichtig für weitere Entwicklungen der Regelung. Auch ein individuelles Abkommen mit Luxemburg sollte nur eine Übergangslösung sein. Langfristig benötigen wir keine komplizierten Einzellösungen, sondern eine kluge Gesamtregelung auf europäischer Ebene. Auch dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.”